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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma BUNZ & CO. Immobilien GmbH, München

zum abgeschlossenen Maklervertrag mit Verkäufern und/oder Kaufinteressenten

 

Hinweis an Kaufinteressenten: Diese AGB gelten für Kaufinteressenten nur für den Fall, dass wir eine Käufer-Provision annonciert haben. Wenn wir eine Immobilie „ohne zusätzliche Käuferprovision“ annoncieren, schließen wir keinen Maklervertrag mit Kaufinteressenten ab. Dieser kommt auch nicht durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins, die Entgegennahme von Unterlagen oder die Entgegennahme und Weiterleitung eines Kaufpreisangebots zustande.

1. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot

Die von der BUNZ & CO. Immobilien GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der BUNZ & CO. Immobilien GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der BUNZ & CO. Immobilien GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

2. Angebote

Die Angebote der BUNZ & CO. Immobilien GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der BUNZ & CO. Immobilien GmbH nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

3. Entstehen des Provisionsanspruchs

Für den Fall, dass wir für beide Seiten provisionspflichtig tätig werden, gilt im Verhältnis zum Käufer: Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der BUNZ & CO. Immobilien GmbH im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der BUNZ & CO. Immobilien GmbH entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der BUNZ & CO Immobilien GmbH ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der BUNZ & CO. Immobilien GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der BUNZ & CO. Immobilien GmbH nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

4. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die BUNZ & CO. Immobilien GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der BUNZ & CO. Immobilien GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der BUNZ & CO. Immobilien GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

5. Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie. Wir sind in diesem Fall auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig.

6. Doppeltätigkeit

Die BUNZ & CO. Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich tätig zu werden; sofern es um die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen geht, schließen wir mit dem Verkäufer und dem Käufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe ab, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

7. Haftungsbegrenzung

Haftungsausschluss: Wir schränken unsere Haftung nach den folgenden Regelungen ein:

Die gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gelten uneingeschränkt.

Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn unserem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Wir überprüfen die Bonität der nachgewiesenen/vermittelten Partei nicht und übernehmen deshalb auch keine Haftung dafür.

8. Freie Handelsvertreter

Freie Handelsvertreter arbeiten grundsätzlich eigenständig. Diese können gegenüber Dritten keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen der BUNZ & CO. Immobilien GmbH abgeben. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen freien Handelsvertretern und Kunden der BUNZ & CO. Immobilien GmbH getroffen werden, benötigen die schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung. Andernfalls entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag nur zwischen dem freien Handelsvertreter und der jeweiligen dritten Person (Interessent/ Auftraggeber).

9. Informationspflicht nach VSBG

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Die BUNZ & CO. Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

10.  Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist München.

BUNZ & CO. Immobilien GmbH

Kirchplatz 9, 82049 Pullach im Isartal

Telefon: +49 (0)89 244 133 86-0 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.bunz-co.de

Geschäftsführer: Philipp Bunz, Tätigkeit nach § 34c GewO Gewerbeamt München HRB 158617- München; Ust-Id Nr.: DE 814501161