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Was ist Gemeinschafts- und was Sondereigentum?

Die Frage ist: was gehört wem in einer Wohnanlage. Auch hierfür gibt es selbstverständlich genaue Vorgaben:

Zusammensetzung des Eigentums: Sie erwerben mit dem notariellen Kaufvertrag das Eigentum an Teilen, die Ihnen zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind (Sondereigentum), und an Teilen, die allen Eigentümern in einer Eigentümergemeinschaft gehören (Gemeinschaftseigentum). Die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum steht in ihrem ganz persönlichen und vor allem wirtschaftlichen Interesse. Einerseits möchten Sie wissen, welche Teile Ihnen zur Alleinigen Nutzung gehören, andererseits geht es darum, welche Kosten Sie allein tragen und welche von allen Eigentümern getragen werden müssen.

 

Sondereigentum

Sondereigentum kann an einer abgeschlossenen Wohnugn ider in sich abgeschlossenen Räumen in einem Haus oder auf einem Grundstück gebildet und einem Eigentümer zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden. Dazu zählen Balkone, Garagen, Kellerräume, Dachböden.

 

Gemeinschaftseigentum

In §1 Abs. 5 WEG ist geregelt: „Gemeinschaftliches Eigentum…. Sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eins Dritten stehen.“ Sie sehen daraus, dass die genaue Eingrenzung dessen, was Ihnen zur alleinigen Nutzung in einer Wohnanlage als Sondereigentum zugewiesen wird, sehr wichtig ist. Denn alle anderen Teile gehören sämtlichen Eigentümern gemeinschaftlich.